Ministerin hat nachgesessen

Sachsens Regierung legt Gesetzentwurf über die Finanzierung von Privatschulen vor

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Die freien Schulen in Sachsen erhalten mehr Geld vom Land. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, mit dem die CDU/SPD-Regierung Konsequenzen aus einer Niederlage vor dem Verfassungsgericht zieht.

In einer Schule, die Noten vergibt, wäre das eine glatte Sechs gewesen: Mit einem Urteil, das Sachsens Verfassungsgericht nach Klage von 43 Abgeordneten der Opposition im November 2013 fällte, wurde das Gesetz über die freien Schulen im Freistaat in Bausch und Bogen verrissen. Seither hat Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) nachgesessen. Einen Tag vor Weihnachten legte sie einen Gesetzentwurf vor, mit dem sie auf eine bessere Bewertung hofft.

In dem Verfahren war es um vier Kernfragen gegangen: Darf das Land den freien Schulen eine Wartefrist von vier statt einst drei Jahren aufbürden, bevor es überhaupt Zuschüsse zahlt? Wie hoch sollen diese sein? Muss ein Ausgleich gewährt werden für eine Befreiung von Schulgeld und von Kosten für Lernmittel? Schließlich: Dürfen Zuschüsse gekürzt werden, wenn freie Schulen sich nicht an die Mindestschülerzahlen für staatliche Schulen halten? Zum letzten Punkt traf Sachsens Kultusministerin bei der V...


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