nd-aktuell.de / 31.12.2014 / Ratgeber / Seite 28

Mitnahme des Kfz-Kennzeichens bei Umzug

Neuerungen rund ums Auto und im Verkehrsrecht

Ab 1. Januar 2015 müssen sich deutsche Autofahrer auf zahlreiche Neuerungen einstellen:

 Kfz-Kennzeichen: Fahrzeughalter können beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb Deutschlands ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen weiter führen. Der Wohnortwechsel muss aber dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden.

 Fahrzeugabmeldung: Fahrzeugbesitzer können künftig ihr Auto im Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) online abmelden. Ab 1. Januar vergeben die Zulassungsstellen nur noch Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichenplakette mit versteckten QR-Codes. Mit diesem Code kann das Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt werden. Ab 2017 soll eine Online-Zulassung möglich sein.

Kurzzeitkennzeichen

: Sie dürfen ab Jahresbeginn durch Zulassungsbehörden nur am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden. Das mit den Schildern zu versehende Fahrzeug muss identifiziert sein, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) haben und im Fahrzeugschein eingetragen sein. Fahrten ohne HU sind nur noch zur Zulassungsbehörde oder Untersuchungsstelle oder Werkstatt möglich. Wird bei einer Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mitgeführt, werden 20 Euro Verwarngeld verhängt.

Rußpartikelfilter:

2015 wird es wieder eine Förderung von Nachrüstungen mit Rußpartikelfilter in Dieselfahrzeugen geben. Die Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wird mit insgesamt 30 Millionen Euro gefördert. Mit der Abwicklung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betraut.

 Anschnallpflicht: Bereits in Kraft sind neue Bestimmungen im Straßenverkehr. So müssen sich jetzt Fahrer von Taxen oder Mietwagen während einer Personenbeförderung anschnallen.

 Kindersitze dürfen jetzt mit sogenanntem Universal-IsoFix-System in Autos verwendet werden, die der ECE-Regelung Nr. 129 entsprechen.

 Befahren von Fahrradwegen: Wer als Radfahrer auf der falschen (linken) Seite entgegen der Fahrtrichtung fährt, wird mit Verwarngeld zwischen 25 Euro und 35 Euro belegt.

 Lkw-Maut: Sie wird zum 1. Juli 2015 zusätzlich auf 1100 Kilometer vierspurigen Bundesstraßen erhoben. Ab 1. Oktober soll die Mautpflicht auch für Kraftfahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t (bisher 12 t) gelten. Die umstrittene Pkw-Maut soll erst 2016 kommen.

Euro-6-Norm:

Mit Dieselmotor ausgerüstete neue Fahrzeuge dürfen zu Beginn des neuen Jahres nur noch dann verkauft und zugelassen werden, wenn sie die Euro-6-Norm einhalten.

Notrufsystem:

Das automatische Notrufsystem »ecall« muss nach einer EU-Verordnung ab 1. Oktober 2015 in jeden in der EU gebauten Neuwagen eingebaut werden.

Verbandskästen:

Das Material in Verbandskästen muss ab 2015 einer neuen DIN-Norm entsprechen. Vorhandenes alte Material kann bis zum Verfallsdatums benutzt werden.

 Gerichtsurteile: Ab 10. Januar 2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte im Verkehrsrecht in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt und auch vollstreckt.

 Elektrofahrzeuge und Carsharing: Ab Mitte 2015 sollen Elektrofahrzeuge bevorzugt parken und ausgewiesene Busspurren benutzen dürfen. Wer bis zum 31. Dezember 2015 ein Elektroauto zulässt, erhält eine Steuerbefreiung für zehn Jahre, ab 2016 aber nur noch für fünf Jahre. Für Teilnehmer an Carsharing-Projekten sind kostenlose Sonderparkplätze geplant.