nd-aktuell.de / 31.12.2014 / Ratgeber / Seite 23

Regelung für »werdende Eltern« ab 1. Juli 2015

Elterngeld Plus, Elternzeit, Mehrlingszuschlag

Zum 1. Januar 2015 wird das Elterngeld Plus eingeführt. Doch erst »werdende Eltern« können das in Anspruch nehmen. Das neue Elterngeld Plus gilt nur für Väter und Mütter, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Wer sich in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst um die Betreuung der eigenen Kinder kümmert und deshalb nicht oder nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitet, erhielt bzw. erhält Elterngeld als Sozialleistung.

Das Elterngeld wird nach dem bisherigen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnet und beträgt in der Regel 65 Prozent vom bisherigen Verdienst, mindestens 300 Euro, höchstens 1800 Euro im Monat. Das herkömmliche Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt.

Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren

Bislang haben Eltern zwar die Möglichkeit, Teilzeitarbeit und Elterngeld zu kombinieren, allerdings verlieren sie nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruches: Ihr Gehalt/Lohn mindert die ausgezahlten Beträge, ohne dass es dafür zum Ausgleich längeren Bezug des Elterngeldes gibt.

Genau damit wartet nun die neue Variante auf: Das Elterngeld Plus ist nur halb so hoch wie das bisherige Elterngeld. Aber für jeden Monat, den ein Elternteil während seiner Elternzeit in Teilzeit arbeitet, wird die Dauer der Elternzeit und des Bezugs von Elterngeld um einen Monat verlängert. Aus bislang einem Monat Elterngeld werden künftig zwei Elterngeld-Plus-Monate. Es gibt zwar nur die Hälfte des Geldes - dafür aber doppelt so lang.

Partnerschaftsbonus

Neu ist auch ein Partnerschaftsbonus: Mütter und Väter, die 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, können künftig vier weitere Monate Elterngeld Plus beziehen. Über diesen Bonus können sich auch alleinerziehende Väter und Mütter freuen, die sich das gemeinsame Sorgerecht teilen.

Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus lassen sich auch kombinieren: Pausiert etwa die Mutter für sechs Monate und bezieht volles Elterngeld, so kann sie anschließend für zwölf Monate Elterngeld Plus beziehen. Ihr Partner kann zwei Monate Elterngeld oder vier Monate Elterngeld plus nutzen. Arbeiten beide im Anschluss für mindestens vier Monate Teilzeit mit 25 bis 30 Wochenstunden, können beide jeweils für diese vier Monate Elterngeld Plus erhalten.

Möglich ist auch, dass Mutter und Vater nach der Geburt bis zu 30 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten und gemeinsam je 14 Monate Elterngeld Plus beziehen. Im Anschluss könnten auch sie den Partnerschaftsbonus nutzen. Alleinerziehende können das neue Elterngeld Plus im gleichen Maße nutzen und zusammen mit den Partnermonaten statt der regulären 14 Elterngeldmonate bis zu 28 Elterngeld-Plus-Monate beanspruchen.

Flexibler bei der Elternzeit

Die Elternzeit kann ab 1. Juli 2015 deutlich flexibler genutzt werden. Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes können Eltern künftig 24 statt wie bisher nur zwölf Monate lang die Arbeit unterbrechen und eine unbezahlte Auszeit nehmen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht mehr notwendig. Jedoch muss die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes nach der Neuregelung 13 Wochen vorher angemeldet werden; für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher.

Beide Elternteile können ihre Elternzeit in je drei statt bisher in zwei Abschnitte aufteilen. Soll der dritte Block Elternzeit zwischen dem vollendeten dritten und achten Lebensjahr genommen werden, kann der Arbeitgeber diese Elternzeit jedoch aus dringenden Gründen ablehnen.

Mehrlingszuschlag

Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen haben pro Geburt Anspruch auf Elterngeld - nicht jedoch für jedes Kind. Sie erhalten ab 1. Januar 2015 einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Monat für jedes weitere Kind.