Neu bei Rezepten
Höhere Freibeträge schonen ab 1. Januar 2015 den Geldbeutel bei den Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen: Von den jährlichen Bruttoeinnahmen können als Freibetrag für den Ehegatten/Lebenspartner 5103 Euro (bisher 4977 Euro) abgezogen werden. Auch 2015 bleibt es hingegen beim bisherigen Freibetrag von 7008 Euro je Kind.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen seit 2004 Zuzahlungen zu ärztlichen Verordnungen leisten (ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr). Dabei hat der Gesetzgeber eine Belastungsgrenze von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen als Deckel festgelegt (bei chronisch Kranken ein Prozent). Wird dieses Limit überschritten, ist der Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit.
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