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Neu bei Rezepten

Höhere Freibeträge schonen ab 1. Januar 2015 den Geldbeutel bei den Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen: Von den jährlichen Bruttoeinnahmen können als Freibetrag für den Ehegatten/Lebenspartner 5103 Euro (bisher 4977 Euro) abgezogen werden. Auch 2015 bleibt es hingegen beim bisherigen Freibetrag von 7008 Euro je Kind. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung m...

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