nd-aktuell.de / 02.01.2015 / Politik / Seite 14

Totenasche darf in Bremen verstreut werden

Bremen. Mit dem Jahreswechsel darf in Bremen bundesweit erstmals die Asche von Toten auf privaten Grundstücken verstreut werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene den Ort zuvor schriftlich festgehalten und eine Person für die Totenfürsorge bestimmt hat. Das Landesparlament hatte die Lockerung des Friedhofszwangs im November verabschiedet. Über die Gesetzesänderung der rot-grünen Koalition hatten die Parteien in Bremen monatelang gestritten. Kritik kam vor allem von der CDU und der Kirche. Ursprünglich sollten Angehörige die Urne mit der Totenasche auch mit nach Hause nehmen dürfen. Wegen rechtlicher Bedenken verwarf Rot-Grün diese Pläne aber. dpa/nd