nd-aktuell.de / 02.01.2015 / Politik / Seite 10

Mindestlohn in Deutschland

Berlin. Mit dem Jahreswechsel gibt es in Deutschland einen allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, für Auszubildende und Menschen mit Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt die Lohnuntergrenze nicht. Bisher galten für rund vier Millionen Beschäftigte in 13 Branchen Mindestlöhne.

Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit und andere Behörden können in den Unternehmen überprüfen, ob tatsächlich der Mindestlohn gezahlt wird. Die Behörden dürfen dafür auch Arbeitsverträge oder Geschäftsunterlagen einsehen. Dafür soll das Personal der Zollverwaltung binnen drei Jahren um 1600 Mitarbeiter aufgestockt werden. Verstöße gegen den Mindestlohn können unter der Hotline 030/6028 0028 gemeldet werden. Arbeitgebern, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, drohen Sanktionen und eine Geldbuße bis zu 500 000 Euro. Agenturen/nd