Bundespräsidentenwahl: NPD-Klage abgewiesen

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Karlsruhe. Die Wahl von Bundespräsident Joachim Gauck im März 2012 ist wirksam. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss klargestellt. Die Richter wiesen den Antrag des früheren Vorsitzenden der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, wegen vermeintlicher Wahlmängel zurück. Ebenso scheiterte Pastörs mit seinem Anliegen, dass ihm als Mitglied der Bundesversammlung Immunität vor »jeglichen Strafverfolgungsmaßnahmen« gewährt werden müsse. epd/nd

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