Bericht: IG Metall will Rente mit 63 in Karlsruhe prüfen lassen

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München. Die Regelungen für die Rente mit 63 werden zum Fall für die deutschen Sozialgerichte. Die Gewerkschaften bereiten nach Medieninformationen bereits Musterverfahren vor. Die IG Metall wolle die »willkürliche Ungleichbehandlung« vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, berichtete die »Süddeutsche Zeitung«. Dabei gehe es um die Frage, wann Zeiten der Arbeitslosigkeit bei den erforderlichen 45 Beitragsjahren anzurechnen seien. Bei der abschlagfreien Rente ab 63 werden auch Zeiten anerkannt, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Bei den letzten zwei Jahren vor dem jeweiligen Rentenbeginn werden Zeiten der Arbeitslosigkeit aber nicht angerechnet, um Frühverrentungen mit 61 zu vermeiden. Ist ein Versicherter jedoch durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe seines Arbeitgebers unfreiwillig arbeitslos geworden, wird diese Phase bei den 45 Jahren berücksichtigt. Nach betriebsbedingten Kündigungen gilt dies allerdings nicht.Nach den Arbeitsanweisungen der Deutsche Rentenversicherung sei von einer vollständigen Geschäftsaufgabe nur auszugehen, »wenn der Arbeitgeber seine gesamte Betriebstätigkeit auf Dauer eingestellt hat«, berichtet die Zeitung. Stelle er nur einen Betriebsteil, eine Filiale oder einen Standort ein oder lege Betriebe zusammen, sei dies nicht ausreichend. »Die Regelung ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, da nicht eindeutig zwischen unfreiwilliger und missbräuchlicher Arbeitslosigkeit unterschieden werden kann«, sagte Markus Kurth, rentenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, dem Blatt. dpa/nd

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