Piraten scheitern vor Gericht
Kommunalwahlregelungen in Rheinland-Pfalz bestätigt
Koblenz. Mehrere Regelungen des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes zu geschlechterspezifischen Angaben verletzen die Rechte der Piratenpartei nicht. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VGH O 22/14). Damit scheiterte die Partei mit einem entsprechenden Antrag. Sie war der Meinung, dass die Angabe des Geschlechts eine Wahl beeinflusst und sah in den Vorschriften eine unverhältnismäßige staatliche Einflussnahme.
Im Detail ging es um nach Männern und Frauen getrennte Angaben zu Bewerbern, Wählende...
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