Ping-Anrufe sind kriminell

Betrugsmasche

  • Lesedauer: 2 Min.
Die moderne Technik eröffnet immer wieder neue Möglichkeiten des Gelderwerbs auf kriminelle Weise.

Dazu gehören auch sogenannte Ping-Anrufe. Die Methode: Die Täter rufen Mobiltelefone an und legen nach dem ersten Klingeln sofort auf. In der Anrufliste der angerufenen Handys erscheint daraufhin (kaschiert) die Telefonnummer eines teuren Mehrwertdienstes.

Lassen sich die Handybesitzer von der unbekannten Telefonnummer zu einem Rückruf verleiten, hören sie eine wertlose Ansage (»Ihre Stimme wurde gezählt«). Dafür werden den Anrufern 98 Cent pro Anruf berechnet.

Das klappte in 660 000 Fällen, bevor man den Tätern auf die Spur kam. Sie wurden vom Landgericht Osnabrück wegen Betrugs verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil am 27. März 2014 (Az. 3 StR 342/13). Mit Ping-Anrufen werde den Mobiltelefonbesitzern suggeriert, dass jemand mit ihnen kommunizieren wolle. Ein weiteres Moment von Täuschung sei darin zu sehen, dass die Nummer nicht auf den ersten Blick als Mehrwertdienstnummer zu erkennen sei. Dafür sorgten die Täter zum Beispiel durch Voranstellen von Ländervorwahlen.

Viele Handybesitzer riefen zurück, weil sie nicht bemerkten, dass der Rückruf kostenpflichtig sei. Auf diesen Gedanken komme man auch deshalb nicht sofort, weil das »Anpingen« und Ablegen einer Nummer im Rufnummernspeicher nach den Geschäftsbedingungen der Mobilfunkanbieter unzulässig sei.

Auch wenn sich der Vermögensschaden bei jedem einzelnen Handybesitzer in Grenzen halte: Die Täter erreichten durch Täuschung rechtswidrig hohen Gewinn. Daher erfüllten Ping-Anrufe den Tatbestand des Betrugs, so der BGH. jur-press/nd

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