Für die Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewährt, sind neue Regelungen geplant. Dabei soll die bisher pro Person gültige 110-Euro-Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden.
Dies wäre eine positive Änderung, weil dann bei Überschreiten des Freibetrages pro teilnehmendem Arbeitnehmer nicht der volle Betrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt wird, sondern nur der Betrag, der über 110 Euro liegt. nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/958181.neu-besteuerung-von-betrieblichen-veranstaltungen.html