nd-aktuell.de / 14.01.2015 / Berlin / Seite 9

Zehn Jahre Härtefallkommission

Gnadenrecht für Flüchtlinge: Mitglieder und Integrationsbeauftragte ziehen Bilanz

Tim Zülch
Für viele abgelehnte Asylbewerber ist sie die letzte Hoffnung: Die Härtefallkommission kümmert sich um zunächst aussichtslose Fälle. Und erreicht in mehr als 60 Prozent ein Bleiberecht.

»In den zehn Jahren ihres Bestehens hat die Berliner Härtefallkommission mehr als 3100 Migrantinnen und Migranten ein Bleiberecht ermöglicht«, sagte die die Berliner Beauftragte für Integration und Migration Monika Lüke zum zehnjährigen Bestehen der Härtefallkommission Berlin am Dienstag. Bis heute seien 1232 Fällen positiv beschieden worden, dies bedeute für 2802 Personen ein Bleiberecht.

Jeden Monat trifft sich das siebenköpfige Gremium zur Beratung. Vertreter der Kirchen, vom Flüchtlingsrat, vom Migrationsrat und der Integrationsbeauftragten sind dabei. Jedes Mitglied kann die Fälle von Menschen vorstellen, die seiner Meinung nach durch das gesetzliche Raster fallen beziehungsweise aus humanitären Gründen dringend einen Aufenthalt benötigen. Die endgültige Entscheidungshoheit hat indes Innensenator Frank Henkel (CDU).

»Die Härtefallkommission ist ein Korrektiv der Politik«, sagt Lüke. »Ohne die Härtefallkommission hätten diese vielen Familien nicht aufgefangen werden können, die durch das Netz der regulären Aufenthaltsregelungen gefallen waren.« Doch der Wirkungskreis der Kommission ist beschränkt. Sie kann sich nur Personen annehmen, die ausreisepflichtig sind - also eine Duldung besitzen - und für die die Ausländerbehörde in Berlin zuständig ist. »Außerdem dürfen keine Gründe angeführt werden, die schon im Asylverfahren zur Sprache kamen, und bei schweren Straftaten dürfen wir kein Ersuchen stellen«, so Hermann.

Die Berliner Härtefallkommission entstand aus dem sogenannten Kirchenasyl, wobei die Kirchen Flüchtlingen Zuflucht in Kirchenräumen gewährten und noch immer gewähren. Bereits Anfang der 1990er Jahre existierte in Berlin die bundesweit erste Härtefallkommission, die allerdings keine rechtliche Grundlage hatte. Diese kam erst mit dem §23a des Aufenthaltsgesetzes hinzu.

Damals wie heute ist Berlin ein Spitzenreiter bei der Zahl der behandelten Fälle und bei der Zahl der Anerkennungen. Nach einer Auswertung von amnesty international entfällt von den bundesweit positiv beschiedenen Härtefällen ein gutes Viertel auf Berlin. Amnesty: »Verglichen mit der Bevölkerungsdichte eines Bundeslandes ist auch hier signifikant, dass Berlin (gefolgt vom Saarland und Thüringen) proportional die meisten und Niedersachsen (sowie Bayern und Mecklenburg-Vorpommern) die wenigsten Härtefälle aufgenommen haben.«

Dennoch ist die Freude zum Jubiläum nicht ungetrübt. Hermann: »Es kann bis zu einem Jahr dauern, bis der Innensenator entschieden hat. Außerdem muss er seine Entscheidung nicht begründen. Seit dem letzten Jahr beobachten wir außerdem eine sinkende Erfolgsquote.« Es ist kein Geheimnis, dass die Zusammenarbeit der Härtefallkommission mit dem ehemaligen Innenminister Körting besser war. Bernd Szymanski von der evangelischen Kirche ist offen enttäuscht: »Wir haben keinen guten Dialog mit Herrn Henkel. Wir wünschen uns einen offeneren Umgang. Immerhin ist es ein Gnadenrecht, dass dem Innensenator da an die Hand gegeben wird.«

Sorgen macht den Mitgliedern der Härtefallkommission vor allem die Situation von Roma aus den Westbalkanländern, die dort oft keine Perspektive mehr haben, aber auch hier in der Regel keinen dauerhaften Aufenthalt bekommen.

Die Not dieses Personenkreises sieht auch Peter Marhofer, Beauftragter des Innensenators. Dennoch bleibt er hart: »Allein der Umstand der sozialen Not im Herkunftsland reicht nicht aus.« Hoffnung macht eine geplante Gesetzesinitiative für ein Bleiberecht, die momentan in den Ländern beraten wird und noch dieses Jahr beschlossen werden soll. »Solch eine Regelung würde sehr helfen«, meint Monika Hermann.