Amt zahlt Raten für Haus

Hartz-IV-Betroffener siegt vor hessischem Gericht

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Darmstadt. Hartz-IV-Betroffene, die im eigenen Haus leben, können darauf hoffen, dass das Sozialamt ausnahmsweise ihre Tilgungsraten übernimmt. Voraussetzung sei, dass das Haus lange vor dem Leistungsbezug gekauft wurde und die Finanzierung schon weitgehend abgeschlossen ist, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Revision wurde zugelassen.

Geklagt hatte ein Ingenieur, der 1984 ein Haus erworben hatte. Als der Mann arbeitslos wurde, erhielt er zeitweise Hartz-IV-Leistungen. Der Main-Taunus-Kreis gewährte ihm jedoch nur ein Darlehen für die Tilgungsraten, weil Sozialleistungen nicht der Bildung von Vermögen dienen sollten.

Das sahen die Richter anders. Sie verurteilten den Landkreis dazu, für die Raten einen Zuschuss anstelle eines Darlehens zu gewähren. Zwar gehörten zu den Grundsicherungsleistungen prinzipiell nicht die Raten. Hier liege jedoch ein Ausnahmefall vor, denn der Mann habe das Haus gekauft, als er noch keine Hartz-IV-Leistungen bezogen habe. epd/nd

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