Wohlleben bleibt in Haft

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München. Der im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Ralf Wohlleben bleibt in Untersuchungshaft. Das geht aus einem Beschluss des Münchner Oberlandesgerichts hervor. Die bisherige Beweisaufnahme stelle den »dringenden Tatverdacht« gegen ihn nicht infrage, die »wesentlichen Ergebnisse der Ermittlungen« hätten sich bestätigt, erklärte der Senat. Wohlleben soll die Beschaffung der Pistole in Auftrag gegeben haben, mit der die NSU-Terroristen laut Anklage neun ihrer zehn Opfer töteten.

Wohllebens Verteidigung beantragte die Vorladung von Hans-Georg Maaßen, Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sowie von Gordian Meyer-Plath, der das Landesamt Sachsen leitet.

In der Hauptverhandlung ging es am Dienstag zunächst erneut um den Anschlag in Köln von 2004. Die Vernehmung des V-Mannes Carsten Szczepanski (»Piatto«) wurde abgeschlossen. dpa/nd

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