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Beschneidungsfeier an Karfreitag verboten

  • Lesedauer: 1 Min.

Köln. Eine islamische Beschneidungsfeier in einem größeren Rahmen darf in Köln nicht am christlichen Karfreitag gefeiert werden. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren und bestätigte damit ein Verbot der Stadt, die ein Fest in einem Veranstaltungssaal untersagt hatte. Geplant waren neben Koranlesungen auch Gesang, Tanz und ein Festmahl - damit habe das Fest einen unterhaltenden Charakter, erläuterte ein Gerichtssprecher. An Karfreitag seien unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen gesetzlich verboten. Geklagt hatte der Vermieter des Saals. dpa/nd

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