BGH setzt Grenzwerte für Legal Highs fest

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Grenzwerte für künstliche Haschischstoffe in Kunstdrogen festgelegt. Die sogenannten Legal Highs sind als Kräutermischungen, Badesalz oder Lufterfrischer getarnte Drogen. Im konkreten Fall hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut auf, das 2013 einen bayerischen Händler zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Er hatte Kräutermischungen mit künstlichen Cannabinoiden verkauft. Das Landgericht muss den Fall jetzt neu verhandeln. dpa/nd

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