Geld verprasst, Recht auf Grundsicherung verloren

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Stuttgart. Wer als Ruheständler zu viel Geld ausgibt und dabei sein Konto leert, darf vom Staat danach keine Grundsicherung im Alter erwarten. Einen entsprechenden Antrag einer 83-Jährigen aus dem Landkreis Reutlingen hat das Landessozialgericht in einem am Donnerstag in Stuttgart veröffentlichten Urteil verworfen. Die Richter halten der Seniorin vor, innerhalb von vier Jahren ein sechsstelliges Vermögen verbraucht zu haben. Die alte Dame hat nach Ansicht der Richter »vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt«, als sie ohne Einnahmen Monat für Monat 2200 Euro von der Bank holte. epd/nd

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