Rauchen auf dem Balkon - Ende offen

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs

Kann ein Mieter, der sich durch Zigarettenrauch von einem tieferen Balkon im Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt fühlt und Gefahren für seine Gesundheit befürchtet, von dem anderen Mieter verlangen, das Rauchen in bestimmten Zeiten zu unterlassen?

Der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV) verweist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2015 (Az. V ZR 110/14).

Die Parteien sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus in Brandenburg. Die Balkone der Wohnungen liegen übereinander. Die Beklagten nutzen den Balkon mehrmals am Tag zum Rauchen. Die nichtrauchenden Kläger verlangen, das Rauchen auf dem Balkon während bestimmter Stunden zu unterlassen.

Laut Vorinstanzen sei ein Rauchverbot mit der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Freiheit der Lebensführung nicht vereinbar; sie schließe ein, unabhängig von zeitlichen und mengenmäßigen Vorgaben auf dem zur Mietwohnung gehörenden Balkon zu rauchen.

Der BGH wies die Sache an das Landgericht zurück. Mit folgenden Erwägungen:

1. Einem Mieter steht gegenüber demjenigen, der ihn in seinem Besitz durch sogen...


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