nd-aktuell.de / 21.01.2015 / Ratgeber / Seite 23

Beförderungspraxis an Schulen neu regeln

Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die Beförderungspraxis an Thüringer Gymnasien und Berufsschulen für rechtswidrig erklärt.

Demnach dürfe das Auswahlverfahren für Oberstudienräte und Studiendirektoren nicht nur auf die Lehrer beschränkt werden, die bereits die Aufgaben eines Schulleiters oder dessen Stellvertreters wahrnehmen. Eine solche Beschränkung widerspreche der gesetzlichen Vorgabe, wonach die Beförderung vom Studien- zum Oberstudienrat nicht von der Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes abhängig gemacht werden dürfe.

Die Gerichtsentscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung, da somit die Auswahlverfahren für Höhergruppierungen an den Schulen neu geregelt werden müssen. Mehrere Studienräte hatten sich bereits in der ersten Instanz erfolgreich gegen die beabsichtigte Beförderung von Kollegen zu Oberstudienräten gewandt. Das Oberverwaltungsgericht hat die daraufhin erfolgte Beschwerde des Kultusministeriums zurückgewiesen.

Das Ministerium kritisierte die Entscheidung als »nicht praxisnah«. Es erschwere die Beförderung der Studienräte, die bereits Leitungsfunktionen wahrnehmen. Die Schulverwaltungen würden mit dieser Entscheidung vor große Probleme gestellt, da der Aufwand für die Auswahlverfahren erheblich steige. Auch würden die Chancen auf eine zügige Beförderung erschwert, da der Bewerberkreis sich vergrößere. dpa/nd