Keine Lücken bei der Krankmeldung lassen
Bundessozialgericht zur Zahlung von Krankengeld
Die aufeinanderfolgenden Krankschreibungen eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers dürfen keine zeitlichen Lücken haben. Andernfalls geht der Anspruch auf Krankengeld verloren.
So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 16. Dezember 2014 (Az. B 1 KR 31/14 R, Az. B 1 KR 25/14 R und Az. B 1 KR 19/14 R).
Besonders betroffen sind krankgeschriebene Arbeitnehmer, denen gekündigt wurde. Diese erhalten normalerweise über den Kündigungstermin hinaus weiter Krankengeld. Um den Krankengeldanspruch zu wahren, muss aber ein Arzt in...
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