Ex-Heimerzieher wegen Missbrauchs verurteilt

Bewährungsstrafe im ersten Haasenburg-Prozess - 29-Jähriger hat Beziehung zu 15-jähriger Bewohnerin gestanden

  • Marion van der Kraats
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Haasenburg-Heime sind seit gut einem Jahr geschlossen. Noch längst sind die Misshandlungsvorwürfe nicht geklärt. Auch ein erster Strafprozess hat wenig Erkenntnisgewinn gebracht.

Gut ein Jahr nach Schließung der Haasenburg-Heime in Brandenburg ist ein früherer Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Das Amtsgericht Lübben (Dahme-Spreewald) verhängte am Dienstag eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Zudem muss der 29-Jährige eine Geldbuße von 1000 Euro zahlen. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus.

Der Angeklagte hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit zugegeben, im November 2013 zu einer damals 15 Jahre alten Heimbewohnerin eine sexuelle Beziehung gehabt und mehrfach mit ihr geschlafen zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig. Es habe sich um eine »Art Liebesverhältnis« gehandelt, sagte Richter Rainer Rörig. Zwischen der Jugendlichen und dem Erzieher habe sich eine emotionale Bindung entwickelt. Das Mädchen habe bei Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie einverstanden gewesen sei. Insofern sei es kein klassischer Fall eines Missbrauchs gew...


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