Angst vor der Mindestlohnkontrolle

Viele kleine und mittlere Betriebe in Brandenburg fühlen sich durch die neuen Bestimmungen schlicht überfordert

  • Johannes Schulten
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Seit dem 1. Januar gilt bundesweit der Mindestlohn. Südbrandenburger Handwerksbetriebe haben sich damit halbwegs arrangiert. Doch die verschärfte Dokumentationspflicht macht vielen Sorgen.

»Wenn es nach mir ginge, müsste der Mindestlohn viel niedriger sein. Das sieht auch ein Großteil der mittelständischen Wirtschaft so.« Erfreut über die seit dem 1. Januar bundesweit geltende gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro ist der Geschäftsführer einer mittelständischen Gebäudereinigungsfirma aus dem Landkreis Dahme-Spreewald nicht.

Doch seine Meinung blieb die Ausnahme unter den rund 30 südbrandenburgischen Kleinunternehmern, die in Königs Wusterhausen den Workshop »Der Mindestlohn ist da - Was nun?« der Handwerkskammer Cottbus besuchten. Mehr als um zusätzliche Personalkosten sorgen sie sich um die mit der Umsetzung einhergehenden rechtlichen und verwaltungstechnischen Fragen.

»Die Regierung hat den Mindestlohn relativ schnell durchgeboxt. Die Betriebe und die Handwerkskammer wurden mit der Anwendung allerdings weitgehend allein gelassen«, fasste Christoph Schäfer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer C...


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