Schwules Paar kann von Leihmutter geborenes Kind anerkennen lassen

Weitreichende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Leihmutterschaft

Für so manche ungewollt Kinderlose ist eine Leihmutter die letzte Hoffnung auf ein eigenes Kind. Doch ist der Sprössling auf der Welt, beginnen in Deutschland die Rechtsprobleme. Der Bundesgerichtshof (BGH) traf nunmehr eine mutige Entscheidung.

Es ist eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Dezember 2014 (Az. XII ZB 463/13): Ein schwules Paar kann sich in Deutschland nun offiziell als Eltern seines Kindes anerkennen lassen.

Das Kind war von einer Leihmutter in den USA ausgetragen worden. Mehr als drei Jahre hatte das Paar um die Anerkennung gekämpft. Während dieser Zeit waren die Männer zwar nach kalifornischem Recht die Eltern. In Berlin aber verweigerten die Gerichte die Eintragung als Eltern in das Geburtenregister.

In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz Leihmutterschaft. So gingen die beiden mit ihrem Kinderwunsch ins Ausland. Ihr Kind wurde 2010 in den USA mit dem Samen eines der beiden Lebenspartner und einer anonym gespendeten Eizelle gezeugt. Der Embryo wurde der in Kalifornien lebenden Leihmutter eingepflanzt. Vor dreiei...


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