nd-aktuell.de / 28.01.2015 / Ratgeber / Seite 24

Der nächste Schnee kommt

Bei Schnee und Eis muss ein Vermieter zwischen 7 und 20 Uhr die Gehwege beräumen.

Von der Pflicht können auch Mieter betroffen sein. Hier gibt es jedoch Regelungen, auf die die MieterZeitung verweist:

Mieterpflichten

Mieter müssen nur Winterdienst leisten, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, dass Parterrebewohner automatisch streuen müssen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 16 U 123/87).

Hausordnung

Nur durch eine Regelung in der Hausordnung können Mieter nicht zum Winterdienst verpflichtet werden (Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2/11 S 136/87).

Schneeräumplan

Das reine Aufstellen und Einwerfen eines »Schneeräumplans« in die Briefkästen der Mieter reicht nicht (Oberlandesgericht Hamm, Az. 9 U 38/12). nd