Keine Gebühr für fehlerhafte Überweisungen

Bundesgericht kippt Klausel von Raiffeisenbank

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Banken dürfen für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge keine Gebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Die Richter kippten eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Raiffeisenbank aus Bayern. Sie sah einen Pauschalpreis von 0,35 Euro »pro Buchungsposten« vor. Doch das benachteilige Kunden unangemessen, urteilte der BGH und erklärte die gesamte Klausel für unwirksam.

Eigentlich war eine Entscheidung zu der Frage erwartet worden, ob Banken für Barzahlungen am Schalter ein Extraentgelt verlangen dürfen. Doch dazu äußerte sich der BGH-Senat in der Urteilsverkündung nicht: »Die Frage, ob die Klausel aus anderen Gründen nichtig ist, hat der Bundesgerichtshof nicht entschieden«, erklärte die Sprecherin des Gerichts, Dietlind Weinland. Gegen die AGB-Klausel hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden geklagt. In den Vorin-stanzen war es um die Frage gegangen, ob Banken für Barzahlungen am Schalter generell Gebühren berechnen dürfen. Das war seit einer Gesetzesänderung vor sechs Jahren unklar.

Der BGH stellte in seinem Urteil dagegen auf die Gebühren für Fehlbuchungen ab: Nach dem Gesetz habe die Bank als Zahlungsdienstleister keinen Anspruch auf ein Entgelt, wenn ein Zahlungsauftrag fehlerhaft ausgeführt werde, hieß es. Außerdem wälze die Beklagte die Erfüllung eigener Pflichten auf die Kunden ab. Denn auch für Berichtigungsbuchungen verlange sie der Klausel zufolge Geld. dpa/nd

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