Samenspender werden zu Vätern

Gerichtsurteil beendet die anonyme Zeugung

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Seit 1986 ist die Spermaspende eine legale Behandlungsmethode der künstlichen Befruchtung. Mindestens 100 000 Kinder wurden so gezeugt, höchstens zehn Prozent von ihnen wissen das, sagt der Verein »Spenderkinder«. Das dürfte sich mit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe aus der letzten Woche ändern. Reproduktionskliniken müssen den per Samenspende gezeugten Kindern jetzt Auskunft über ihren biologischen Vater geben - wann diese das auch immer wünschen. Auch die rechtlichen Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes können bei der Klinik nachfragen, sogar schon kurz nach der Geburt.

Die Rechtssprechung bewegt sich schon seit längerem darauf hin, das Recht der Kinder auf das Wissen um die eigene Herkunft zu stärken - zumal die Nachfrage nach Samenspendern wächst. Ein Grund dafür dürfte die nachlassende Spermienqualität deutscher Männer sein. Parallel da...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.