Rostocker Sandsturm-Prozess unterbrochen

Verteidigung stellt Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden Richter und kritisiert die Auswahl der Zeugen

Mit Spannung waren im Rostocker Sandsturm-Prozess die ersten Vorträge der Gutachter erwartet worden. Doch daraus wurde nichts. Es ist fraglich, ob der Prozess in der jetzigen Besetzung fortgesetzt wird.

Rostock. Der Rostocker Prozess um die verheerende Massenkarambolage in einem Sandsturm auf der Autobahn 19 mit acht Toten ist nach einem Befangenheitsantrag unterbrochen worden. Der Vorsitzende Richter mache den Eindruck, als habe er sich bereits auf ein Urteil gegen seine Mandantin festgelegt, sagte der Verteidiger am Mittwoch vor dem Amtsgericht Rostock. Einer 53-jährigen Brandenburgerin wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Sie soll im April 2011 in die Wolke hineingefahren sein, ohne das Tempo den widrigen Bedingungen angepasst zu haben. In der Wolke sei sie auf ein Auto aufgefahren, in dem ein Ehepaar starb. Die Frau hatte dieser Darstellung widersprochen. Sie hatte erklärt, die Wolke sei urplötzlich aufgetaucht.

Grund für den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter war die kurzfristig angesetzte Befragung eines 78-Jährigen aus der Nähe von Oranienburg. Er hatte wenige Minuten vor der Angeklagten die Unglücksstelle passie...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.