Anmeldung für Prostituierte bald Pflicht

Koalition einigt sich auf Prostitutionsschutzgesetz

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 2 Min.

Monatelang wurde verhandelt, jetzt haben sich CDU, CSU und SPD auf Grundzüge eines Gesetzentwurfs zum Schutz von Prostituierten verständigt.

Demnach soll die von der Union geforderte und umstrittene Anmeldepflicht eingeführt werden. Bei welcher Behörde Prostituierte sich registrieren lassen müssen, ist noch offen. Berufsverbände hatten das im Vorfeld massiv kritisiert. Allein aus datenschutzrechtlichen Gründen lehnen sie eine Anmeldepflicht ab, die Verarbeitung von Daten, die mit der Sexualität zu tun haben, unterliegen hohen Hürden. Hinzu komme die drohende Stigmatisierung: »Eine polizeiliche Registrierung wird diejenigen von uns künstlich illegalisieren, die sich ein Outing nicht erlauben können«, sagte Undine de Rivière, Sprecherin des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen.

Verständigt haben sich Union und SPD auch darauf, dass Bordell- und Clubbetreiber künftig eine Erlaubnis brauchen. Zudem soll die von der Union geforderte Kondompflicht für Freier eingeführt werden - allerdings ohne Bußgeldandrohung gegen die Prostituierten. Das Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte ist vom Tisch. De Rivière begrüßte allein diesen Schritt als »sinnvoll«. Die SPD hatte befürchtet, dass jüngere Sexarbeiter-innen dadurch in die Illegalität getrieben würden.

Die Opposition kritisierte den Entwurf. Cornelia Möhring von der Linksfraktion sagte, die Sicht von Prostituierten sei nicht einbezogen worden. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will bis März ihren Gesetzentwurf vorlegen. Mit Agenturen

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