Bayern beschließt Gesetz zu Volksbefragungen

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München. Bayerns Bürger dürfen in Zukunft mehr mitreden - aber nur wenn Staatsregierung und Landtagsmehrheit dies wollen. Vom 1. März an können bei großen Verkehrsprojekten und anderen landesweit wichtigen Entscheidungen unverbindliche Volksbefragungen beschlossen werden. Diese sollen zwar nicht rechtlich verbindlich sein, wohl aber eine größere politische Bedeutung haben. Das entsprechende Gesetz wurde am Mittwoch im Landtag mit CSU-Mehrheit beschlossen - gegen den Widerstand der Opposition, die darin lediglich ein Herrschaftsinstrument zur Legitimierung eigener Vorstellungen der Regierung sieht. dpa/nd

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