Revision gegen Freispruch für Halles OB

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Halle. Die Staatsanwaltschaft Halle gibt sich mit dem Freispruch für Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand vom Vorwurf der Untreue nicht zufrieden und geht in Revision. Ein Sprecher des Landgerichts Halle bestätigte am Freitag den Eingang des Schreibens. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Wiegand (parteilos) war vorgeworfen worden, drei Mitarbeitern mehr Geld gezahlt zu haben, als ihnen nach Tarifvertrag zustand. Das Landgericht Halle sah das am vergangenen Montag als nicht erwiesen an. dpa/nd

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