nd-aktuell.de / 17.02.2015 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Regelsatz zu niedrig für Stromkosten

Hartz-IV-Bezieher zahlen aus eigener Tasche drauf

Die Hartz-IV-Regelsätze reichen einer Analyse zufolge bei weitem nicht aus, um die Stromkosten zu decken. Durchschnittlich 116 Euro müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II dafür im Jahr zusätzlich aus eigener Tasche aufbringen.

München. Die Hartz-IV-Regelsätze reichen einer Analyse zufolge bei weitem nicht aus, um die Stromkosten zu decken. Durchschnittlich 116 Euro müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II dafür im Jahr zusätzlich aus eigener Tasche aufbringen, wie aus einer am Montag in München veröffentlichten Analyse des Vergleichsportals Check24 hervorgeht. Besonders stark betroffen sind demnach Verbraucher in Ostdeutschland.

Eine alleinstehende Person zahlt in Deutschland laut dem Portal monatlich rund 43 Euro für Strom in der Grundversorgung. Der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher sieht für Wohnen, Energie und Strom aber nur rund 33 Euro im Monat vor. Knapp zehn Euro müssten Bezieher von Arbeitslosengeld II pro Monat in anderen Bereichen wie Nahrungsmittel oder Kleidung einsparen, heißt es.

Da der Strompreis in ostdeutschen Bundesländern im Schnitt knapp vier Prozent über dem westdeutschen Mittel liege, treffe es die Verbraucher dort besonders hart. Knapp 10,50 Euro zahlen ostdeutsche Hartz-IV-Bezieher demnach im Durchschnitt pro Monat aus eigener Tasche hinzu.

Für Verbraucher mit geringer Bonität sei es kaum möglich, aus der Grundversorgung zu einem Alternativanbieter zu wechseln, um Kosten zu sparen, teilte Check24 mit. Meist würden sie nach der Bonitätsprüfung von den Anbietern abgelehnt und müssten »im teureren Grundversorgungstarif bleiben«, erklärte Isabel Wendorff von dem Vergleichsportal. AFP/nd