»Selbstkritischer Prüfprozess«

Ein Flüchtlingsunterstützer soll Strafe zahlen, weil er sich solidarisch zeigte

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Auszubildende Kevin F. soll das Leben von Flüchtlingen gefährdet haben. Er wurde deshalb zu einem Bußgeld verdonnert. Er will nicht zahlen. Was hat Kevin F. Verwerfliches getan?

Rückblende: Es ist der 6. September 2014 kurz nach 15 Uhr. Auf dem Dach eines Hostels in der Gürtelstraße in Friedrichshain harren seit Tagen Flüchtlinge aus, die gegen ihre Abschiebung protestieren. Das Terrain ist von der Polizei weiträumig abgeriegelt. Zugang, Hilfsaktionen und solidarischer Beistand aus nächster Nähe ist nicht möglich. Die uniformierte Staatsmacht hatte zwei Stunden zuvor noch einmal ihre Präsenz verstärkt. Rund 150 Polizisten hatten einen weiten Ring um die zeitweilige Flüchtlingsunterkunft gezogen, die Absperrungen noch hinter die S-Bahn-Brücke in Richtung Frankfurter Allee verlegt. Zur Sicherheit der Flüchtlinge, hieß es von Seiten der Polizei. Da sie schon mehrere Tage auf dem Dach durchhielten, hätten sie möglicherweise wegen der Anspannung der vergangenen Tage durch Kontakte mit ihren Unterstützern abgelenkt werden können.

In der polizeilichen Begründung heißt es dazu: »Hintergrund (der Ausweitung der Absperrung) ist der zum Teil stark entkräftete Zustand der Flüchtlinge, die durch lautstarke Unterstützungsparolen zum Ausharren aufgefordert, ihre geschwächte körperliche Verfassung im selbstkritischen Prüfprozess des objektiv sicheren Bewegens und Handelns auf dem Dach nicht mehr ausreichend einbringen.«

Nun kommt Kevin ins Spiel. Er war mit fünf bis zehn Gleichgesinnten auf dem Weg zu einer Unterstützerdemonstration und rief, außer Hör- und Sichtweite der Flüchtlinge: »Say it loud, say it clear, refugees are welcome here« - ein Ruf, der in ganz Deutschland erklingt, wenn Solidarität mit Flüchtlingen bekundet wird. Kevin F. hat nicht Flüchtlinge aufgehetzt, auf dem Dach zu bleiben, er hat sich solidarisch gezeigt. Mehr nicht. Für Frank H., ein demonstrationserfahrener Mann mit 45 Jahren, war die Lage klar: Hier widersetzt sich einer den Auflagen der Versammlungsbehörde. H. schritt ein und nahm die Personalien auf. Es folgte ein Strafbefehl und gestern das Gerichtsverfahren. Kevin bestätigte den solidarischen Ruf aus großer Entfernung und H. erklärte als Zeuge, er habe die Flüchtlinge aufgehetzt, das Dach nicht zu verlassen. Doch davon ist in dem Strafbefehl gar nicht die Rede. Der tatsächliche Ruf ist amtlich dokumentiert.

Auch, welche Auflagen der Versammlungsbehörde erteilte, ist nachzulesen: Die Absperrung wurde auf die nördliche Seite der Gürtelstraße verlegt, Lautsprecher und Megafone waren nicht zugelassen und das Ablegen von Matratzen und Lebensmittel untersagt. Gegen keine dieser Auflagen hatte Kevin verstoßen. So recht weiß der H. auch nicht, welche Auflagen konkret erteilt waren. Für ihn war es ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Doch auch die Richterin äußerte den Verdacht, dass es möglicherweise unterschiedliche polizeiliche Anweisungen gab. Deshalb will sie noch einmal prüfen, welche Verfügung und welche Auflagen die Versammlungsbehörde für diesen Tag und diese Stunde erlassen hat. So ist die Verhandlung bis auf Weiteres erst einmal unterbrochen.

Bleibt schließlich noch die Frage, die im Gerichtsverfahren keine Rolle spielte: Es war zweifellos eine nicht ungefährliche Situation für die Flüchtlinge auf dem Dach. Doch was wird die Entkräfteten wohl mehr abgelenkt und damit gefährdet haben: Die totale Absperrung durch die Polizei oder der Ruf, dass Flüchtlinge hier willkommen sind? Ein selbstkritischer Prüfprozess von Beamten könnte manchmal durchaus von Nutzen sein.

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