nd-aktuell.de / 19.02.2015 / Brandenburg / Seite 11

Henkels Sonderzone wird geprüft

Zum 1. April hat der Senat verschärfte Regelungen zu Cannabis-Besitz angekündigt

Martin Kröger
Sonderzonen und Aufklärungskampagnen hat der Senat im Januar versprochen - besonders weit ist die Landesregierung bei ihren Vorhaben bislang offenbar nicht gekommen.

Im Görlitzer Park hat sich in den vergangenen Wochen durchaus einiges geändert: Büsche wurden zurückgeschnitten, Dealer treten nicht mehr so offen auf. Dennoch gibt es in Nebenstraßen, aber auch am Görlitzer Bahnhof oder im Park selbst Drogen zu kaufen. Wenn sich die Politik des Senats durchsetzt, soll sich das ab dem 1. April noch stärker verändern.

Dann sollte nämlich die »Null Toleranz«-Regelung für geringfügige Mengen Marihuana in Kraft treten, mit der Innensenator Frank Henkel (CDU) und Justizsenator Thomas Heilmann den Dealern ihre Kunden abspenstig machen wollen. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Klaus Lederer, wollte jetzt vom Senat erfahren, wie es um die »Hohle Propagandashow von Innen- und Justizsenator« bestellt ist? Die Antwort auf drei schriftlichen Anfragen zu diesem Thema liegen nun vor. Demnach geht der Senat tatsächlich davon aus, dass die Einführung von Sonderregelungen ein taugliches Instrument gegen den Drogenhandel ist: »Bei einer einschränkenden Anwendung der Eigenbedarfsregelungen zu Cannabisprodukten ist mit einem merklichen Effekt zu rechnen, da der Cannabis-Handel den weit überwiegenden Teil des Drogenhandels am Görlitzer Park ausmacht«, erklärt Justizstaatssekretär Alexander Straßmeir in der Antwort auf die schriftliche Anfrage.

Doch seinem Ziel, »die Drogenkriminalität effektiv und nachhaltig zurückzudrängen« ist der Senat seit der Pressekonferenz Mitte Januar offenbar noch nicht nähergekommen: »Die Neufassung der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung (GAV) des Senats zur Umsetzung des Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ressorts«, heißt es lapidar. Auch zum möglichen Mehraufwand für die Strafverfolgungsbehörden durch die Verschärfung, kann der Senat noch keine Angaben machen.

Kritiker befürchten, dass der ohnehin stark überlastete Justizapparat durch mögliche Verfahren zu geringen Cannabis-Mengen weiter in die Bredouille geraten könnte. Neuigkeiten bezüglich der »Präventionskampagne gegen Drogen«, die der Senat ebenfalls angekündigt hatte, gibt es auch noch nicht zu vermelden. Details dazu sollen erst im Rahmen der noch zu erfolgenden Ausschreibung entschieden werden, heißt es.