Raucher darf in Wohnung bleiben

Bundesgerichtshof hebt Urteil des Landgerichts Düsseldorf auf

  • Lesedauer: 2 Min.
Etappensieg für Friedhelm Adolfs: Die fristlose Kündigung seines Mietvertrages muss neu überprüft werden. Der BGH hob ein Urteil aus Düsseldorf auf, der Marathon-Prozess geht in die nächste Runde.

Der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs kann erst einmal in seiner Wohnung bleiben. Der Bundesgerichtshof entschied am Mittwoch, dass die fristlose Kündigung seiner Wohnung vom Landgericht Düsseldorf neu überprüft werden muss. Die Vorsitzende Richterin des Bundesgerichtshofs Karin Milger appellierte an die Beteiligten, den Rechtsstreit ohne weiteren Prozess zu beenden. »Ich bin froh, dass ich in meiner Wohnung bleiben darf«, sagte Adolfs nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Er bezeichnete das Urteil als Teilerfolg.

Die BGH-Richter hoben das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts wegen Rechtsfehlern auf und wiesen den Fall zur erneuten Verhandlung dorthin zurück. Das Landgericht habe den Fall nicht umfassend aufgeklärt, bemängelte der BGH. Es sei ein Rätsel, wie das Landgericht ohne Ortstermin, weitere Zeugen etwa aus dem Haus oder einer Schadstoffmessung zu dem Ergebnis habe kommen können, dass die Kündigung gerechtfertigt sei. BGH-Richterin Milger richtete außerdem einen »vorsichtigen Appell« an die Beteiligten: Sie sollten sich überlegen, ob der Rechtsstreit ohne einen weiteren Prozess beendet werden könne.

Seine Vermieterin hatte dem 76-jährigen Raucher 2013 fristlos die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Zigarettenqualm, der von der Wohnung in den Hausflur dringe. Die Vorinstanzen hatten das Vorgehen des Besitzerin gebilligt. Das Düsseldorfer Landgericht hatte es im Juni als »schwerwiegenden Pflichtverstoß« bewertet, dass der Witwer nicht gelüftet und seine Aschenbecher nicht geleert habe. Damit habe er die Geruchsbelästigung im Flur sogar gefördert, hieß es.

Adolfs war zeitweise von Zwangsräumung bedroht. Er lebt jedoch noch immer in seiner Düsseldorfer Wohnung. Der BGH-Anwalt von Friedhelm Adolfs hatte in der Verhandlung am Vormittag die Aufhebung des Urteils wegen »erheblicher Rechtsfehler« beantragt. »Das Urteil kann keinen Bestand haben«, betonte Peter Wassermann. Er kritisierte, das Landgericht habe sich nur auf die Aussage eines Zeugen verlassen. Die Richter hätten sich das Haus nicht selbst angesehen. »Art, Dauer und Intensität der Belästigung« seien nicht ohne Rechtsfehler festgestellt worden.

Adolfs lebt seit 40 Jahren in einem Mehrfamilienhaus in Düsseldorf. In seiner Wohnung raucht er nach den gerichtlichen Feststellungen etwa 15 Zigaretten am Tag. Mieter benachbarter Wohnungen beklagten sich über den starken Tabakgeruch im Treppenhaus - Adolfs lüfte nicht und leere auch seine Aschenbecher nicht. dpa

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