Neustart oder Fehlstart

Wird Bewährungshilfe im Südwesten wieder staatlich?

  • Markus Heffner, Stuttgart
  • Lesedauer: 3 Min.

Auf den Fluren der gemeinnützigen Neustart GmbH in der Stuttgarter Rosenbergstraße geht noch alles seinen gewohnten Gang. Jeden Tag treffen sich die Bewährungshelfer des freien Trägers hier im Schnitt mit vier Klienten zum Gespräch. Doch ob die Sozialarbeiter auch künftig noch straffällige Männer und Frauen an einem der neun Standorte im Land betreuen können, ist ungewiss. Bundesweit ist dieses Modell einzigartig. Und sehr umstritten.

»Ich hoffe sehr, dass sich die Landesregierung für eine Fortsetzung des Modells entscheiden und den 2016 auslaufenden Vertrag neu ausschreiben wird«, sagt Volkmar Körner, der Geschäftsführer der gemeinnützigen Gesellschaft. Der Diplom-Ökonom muss immer wieder jene Argumente vortragen, die dafür sprechen, die Bewährungshilfe in den Händen eines freien Trägers zu belassen: die deutlich gesunkene und bundesweit geringste Widerrufsquote, der erfolgreiche Täter-Opfer-Ausgleich, die 650 Ehrenamtlichen, die für die leichten Fälle gewonnen werden konnten oder die strukturelle Qualität bei konstanten Gesamtkosten: »Vieles spricht dafür, diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben.«

Zu entscheiden hat darüber in den nächsten Wochen die grün-rote Landesregierung. Ulrich Goll (FDP) hatte 2007 als Justizminister das heutige Modell eingeführt. Vor zehn Jahren sei die Bewährungshilfe im Land »krass reformbedürftig« gewesen, betonte Goll dabei. »Es gab keine Standards, keine Transparenz, keine Supervision und keine Fortbildung.« Dank Neustart habe das Land kostenlos eine Reform bekommen.

Wie Goll plädiert auch der CDU-Strafvollzugsbeauftragte Karl Zimmermann dafür, den Vertrag zwischen dem Land und dem privaten Träger Neustart neu auszuschreiben. Insbesondere die SPD als ein Teil der Landesregierung scheint sich aber bereits auf einen anderen Weg festgelegt zu haben. So sieht der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion eine »landeseigene GmbH« als eine Möglichkeit: »Warum sollen wir etwas ausschreiben, wenn wir es selber qualitativ genauso gut hinbekommen?«, sagt Sascha Binder.

In Zugzwang kommen die Baden-Württemberger durch das Bundesverwaltungsgericht, das Ende November entschieden hat, »dass beamtete Bewährungs- und Gerichtshelfer in Baden-Württemberg nicht den Weisungen des privaten Trägers, dem derzeit vom Land die Aufgabe der Bewährungs- und Gerichtshilfe übertragen ist, unterliegen«. Die bisherige Praxis dürfe nur bis längstens 2016 beibehalten werden, um eine wirksame Erfüllung der Aufgaben sicherzustellen.

Die Grünen-Fraktion sieht in dem Urteil einen Verriss für das damals neu geschaffene Gesetz, das als Grundlage für die freie Trägerschaft der Bewährungshilfe eingeführt wurde. Hintergrund ist, dass knapp die Hälfte der rund 450 hauptamtlichen Bewährungshelfer nach wie vor Beamte des Landes sind, ihre Weisungen aber von einem privaten Träger erhalten. Die Reform sei zweifellos ein Quantensprung gewesen, betonte der rechtspolitische Grünen-Sprecher, Jürgen Filius: »Maßgeblich ist aber nicht die Struktur, sondern die Qualität der Bewährungshilfe.« Die ausführliche Begründung des Urteils wird mit Spannung erwartet.

Die Deutsche Justizgewerkschaft lehnt freie Träger ab. Es sei bei der Privatisierung nie um die Professionalisierung gegangen. Man habe sich Einsparungen erhofft, »zu denen es nach den uns vorliegenden Einschätzungen jedoch nie gekommen ist«. epd/nd

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