nd-aktuell.de / 25.02.2015 / Ratgeber / Seite 24

Das ändert sich für Verbraucher

Energieausblick 2015

Zum Jahreswechsel waren im nd-ratgeber die vielfältigsten Neuerung aufgelistet, auf die man sich 2015 einstellen muss. Auch für Energieverbraucher ändert sich einiges.

Neues Jahr, neue Regeln - Marlies Hopf, Expertin der Verbraucherzentrale Brandenburg (vzb), erklärt, was für private Haushalte wichtig wird.

Stromkosten

Die Ökostromumlage wird 2015 erstmals leicht sinken, von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreise könnten folgen - ob und um wie viel, liegt jedoch im Ermessen des einzelnen Stromanbieters.

Haushaltsgeräte

Im Laufe des Jahres 2015 werden weitere Bestimmungen aus der europäischen Ökodesign- und der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie wirksam. So muss das EU-Energielabel nun auch beim Onlinehandel mit abgebildet werden. Erstmals erhalten Dunstabzugshauben ein EU-Energielabel, die Kennzeichnung für Backöfen wird angepasst. Für Kaffeemaschinen, Kochplatten, Dunstabzugshauben, Backöfen und alle Geräte mit einem Netzwerkanschluss (Drucker, Modems etc.) gelten zudem künftig strengere Anforderungen an den Stromverbrauch.

Heizungsanlagen

Hier kommen gleich mehrere Neuerungen auf die Betreiber zu. Standard-Öl- und Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gilt die Pflicht nur, wenn das Haus nach dem 1. Februar 2002 bezogen wurde. Auch für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter gelten ab 26. September 2015 verschärfte Effizienzanforderungen und eine Kennzeichnungsplicht mit dem EU-Energielabel.

Dämmung

Begehbare oberste Geschossdecken müssen spätestens ab dem 31. Dezember 2015 ausreichend gedämmt sein. Ausgenommen sind Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, sowie oberste Geschossdecken, die bereits einen »Mindestwärmeschutz« haben.

Energiekennwerte

Die Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ist bereits seit Mai 2014 Pflicht. Ab 1. Mai 2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht jedoch als Ordnungswidrigkeit.

Energieberatung

Die Vor-Ort-Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird überarbeitet und verbessert, der Geltungsbereich wird erweitert. Die neuen Regeln gelten ab 1. März 2015.

Individuelle Beratungsangebote für private Haushalte

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch.

Die Beratung ist anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Angebote kostenfrei. vzb/nd

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de[1] oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei).

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de