nd-aktuell.de / 25.02.2015 / Ratgeber / Seite 23

Dienst nach Vorschrift ohne Konsequenzen

Selbst gekündigt - und nun?

In Zeiten guter Beschäftigung trauen sich immer mehr Arbeitnehmer, von sich aus ihren Arbeitsvertrag zu kündigen.

»Im Gegensatz zum Arbeitgeber können dies Arbeitnehmer trotz langer Betriebszugehörigkeit meist in kurzer Frist von vier Wochen tun«, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft (DAV). Ausnahme: Im Arbeitsvertrag sind längere Fristen auch für den Mitarbeiter für diesen Fall vereinbart.

Während der Kündigungsfrist muss der Arbeitnehmer aber weiter seine Leistung erbringen. »Aber Arbeitsqualität lässt sich kaum messen, somit bleibt der Dienst nach Vorschrift meist rechtlich ohne Konsequenzen«, weist Rechtsanwalt Walentowski auf ein Problem der Arbeitgeber hin. Viele Firmen stellen Mitarbeiter deshalb nach einer Kündigung vom Dienst frei. DAV/nd