nd-aktuell.de / 24.02.2015 / Politik / Seite 5

Frauenquote: Kritik von allen Seiten

Experten zerpflücken den Gesetzentwurf der Bundesregierung

Fabian Lambeck

Es kommt nicht oft vor, dass geplante Gesetzesänderungen von allen Seiten verrissen werden. So geschehen am Montag bei einer gemeinsamen Sitzung von Rechts- und Familienausschuss zur geplanten Frauenquote in Führungspositionen. Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Frauenquote »in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst« durchzusetzen. Dazu müssen zwei Gesetze entsprechend abgeändert werden: das Bundesgremienbesetzungs- und das Bundesgleichstellungsgesetz. Außerdem soll es eine verbindliche Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte geben, die aber nur für börsennotierte Unternehmen gelten soll, die der Mitbestimmung unterliegen.

Die Sache ist ebenso umstritten wie komplex. Deshalb hatte man 14 Experten zur Anhörung in den Bundestag geladen. Darunter die ehemalige Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes, Marion Eckertz-Höfer, die die »vielen Unklarheiten« im Entwurf kritisierte. Der Jurist Martin Heidebach von der Ludwig-Maximilians-Universität München bezeichnete die im Entwurf enthaltene Männerquote als »verfassungswidrig« und die dort festgeschriebene Frauenquote als »wirkungslos«. Torsten von Roetteken, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt/Main, unterstrich, dass sowohl das Gremienbesetzungs- als auch das Gleichstellungsgesetz von der »rechtlich und politisch falschen« Annahme ausgingen, dass im öffentlichen Bereich eine »geschlechterparitätische Besetzung« erreicht werden müsse. Dieses Ziel sei verfassungswidrig und zudem mit EU-Recht nicht vereinbar.

Martin Lemcke von der ver.di-Bundesverwaltung bezeichnete es als »nicht nachvollziehbar«, dass die 30-prozentige Frauenquote für Aufsichtsräte nur in börsennotierten Firmen gelten solle. Friederike Maier, Vizepräsidentin der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, verwies auf Studien, wonach heterogene Teams aus Männern und Frauen erst dann richtig funktionierten, wenn die »benachteiligte Gruppe mit mehr als 30 Prozent« vertreten war. Somit wäre die Frauenquote in Konzernen wirkungslos.