Gesetz über Bildungsurlaub kommt

Thüringens Regierung einigt sich auf Kompromiss

  • Lesedauer: 2 Min.

Erfurt. Die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen hat sich nach Angaben von Landeswirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) beim Bildungsurlaub auf einen Kompromiss geeinigt. »Wir haben die Balance zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gefunden«, sagte Tiefensee bereits am Dienstag der dpa in Erfurt. Der lange umstrittene Gesetzentwurf solle in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. An einem Bildungsfreistellungsgesetz hatte sich bereits die schwarz-rote Vorgängerregierung versucht. Kritik kam von der CDU-Fraktion, die von weltfremden Regelungen, einem zu starren Korsett für die Unternehmen und einem »ideologisch motiviertem Maximalprogramm« sprach.

Nach dem Vorhaben von Rot-Rot-Grün haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten künftig die Möglichkeit, fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen. Zum Schutz kleiner Betriebe gibt es nach Angaben von Tiefensee eine Reihe von Sonderregelungen. »Die Unternehmen sind nicht überfordert.«

So soll in Betrieben mit 5 bis 25 Mitarbeitern nur ein Beschäftigter pro Jahr freigestellt werden können. Bei Firmen ab 25 Beschäftigten soll die Freistellung für Bildungsurlaub auf zehn Prozent der Belegschaft begrenzt werden, bei Firmen ab 50 Beschäftigten auf 20 Prozent. Zudem sehe eine Klausel auch die Vereinbarung tariflicher Regelungen für Bildungsurlaub vor, sagte der Minister. Auch könnten bei Zustimmung des Betriebsrats Fortbildungsangebote der Unternehmen angerechnet werden. Die LINKE und der DGB hatte für eine weitergehende Freistellung von Arbeitnehmern plädiert.

Der Wirtschaftspolitiker der CDU-Fraktion, Mario Voigt, verlangte ein weiteres Zugehen der Landesregierung auf die Wirtschaft. Er regte an, dass sich Arbeitnehmer anteilig mit eigenen Urlaubstagen an Fortbildungen beteiligen.

Die Bildungspolitikerin der SPD-Fraktion, Marion Rosin, wies die Kritik von CDU, Kammern und dem Verband der Wirtschaft an den geplanten Regelungen zurück. Das Gesetz sei auch als Reaktion auf den Fachkräftebedarf der Wirtschaft und die Notwendigkeit zur Weiterbildung nötig. In zwölf Bundesländern gebe es die Freistellung auch für gesellschaftspolitische Bildung teilweise bereits seit vielen Jahren. dpa/nd

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