NPD-Fraktion scheitert vor Verfassungsgericht mit Klage gegen Landtag

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Greifswald. Die NPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern ist vor dem Landesverfassungsgericht mit einer Klage wegen der Einbehaltung von Fraktionsgeldern gescheitert. Das Gericht wies am Donnerstag in Greifswald die gegen Landtag und Landtagspräsidentin gerichtete Klage als unzulässig zurück. Es fehle an einer hinreichenden Darlegung, dass die Einbehaltung von Fraktionszuschüssen eine Verletzung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte darstelle, hieß es vom Gericht. Zwischen November 2011 und Januar 2013 sollen rund 45 000 Euro unberechtigt an den Bruder des NPD-Abgeordneten Tino Müller geflossen sein, worauf die Landtagspräsidentin die Zuschüsse kürzte. Die NPD-Fraktion kann nach Angaben des Landesverfassungsgericht nun das Verwaltungsgericht anrufen. dpa/nd

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