Neukölln will Schließung der Al-Nur-Moschee

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Die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat sich am Mittwochabend mit den Stimmen von CDU und SPD mehrheitlich für ein Verbot des Trägervereins der Al-Nur-Moschee, Islamische Gemeinschaft Berlin, ausgesprochen. Der Innensenat wurde um eine entsprechende Prüfung gebeten. Grüne und Linkspartei äußerten Medienberichten zufolge Bedenken, dass religiöse Extremisten so in Hinterzimmer abwandern und nicht mehr zu kontrollieren seien.

Der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis hält das geplante Verbot des Trägervereins der umstrittenen Al-Nur-Moschee in Neukölln rechtlich für sehr schwierig. Von einem solchen Verbot sei das Grundrecht der Religionsfreiheit massiv betroffen, sagte der Professor der Humboldt-Universität der »Berliner Zeitung«. Die Religionsfreiheit gehöre zu den wichtigsten Grundrechten überhaupt, Glauben und Religionsfreiheit seien laut Grundgesetz unverletzlich.

Battis verwies darauf, dass nur unter sehr engen Voraussetzungen ein Verbot möglich sei, etwa wenn zu Straftaten aufgerufen werde. Dies müsse jedoch exakt nachgewiesen werden. »Auch Predigten, die uns merkwürdig vorkommen, können in einem anderen Kontext etwas völlig anderes bedeuten.« Die Frage, wie man Aussagen auslegen kann, werde auch unter Religionsgelehrten diskutiert. Dabei plädierte Battis durchaus dafür, Vereine, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, zu verbieten. Dies müsse aber sehr sorgfältig geprüft werden. epd/nd

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