nd-aktuell.de / 27.02.2015 / Politik / Seite 5

Urteil gegen Schleuser bestätigt

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Hafturteile gegen zwei Männer bestätigt, die syrische Bürgerkriegsflüchtlinge zur illegalen Einreise nach Deutschland verholfen haben. Die Einreise sei aus Griechenland und damit aus einem sicheren Drittstaat erfolgt, erklärte am Donnerstag die Vorsitzende Richterin, Beate Sost-Scheible. Der Umstand, dass es in Griechenland strukturelle Probleme bei der Durchführung von Asylverfahren gebe, ändere nichts an diesem Tatbestand. Die beiden Männer waren 2013 wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu je drei Jahren Haft verurteilt worden. dpa/nd