Vorerst kein Erfolg für Asylgesuch von André Shepherd

Der EuGH verweist den Fall des US-Deserteurs an Amtsgericht zurück

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Luxemburg. Der Ausgang des deutschen Asylantrags des US-Soldaten André Shepherd, der wegen des Irakkriegs desertiert war, ist weiter offen. Soldaten können nach EU-Recht grundsätzlich einen Asylanspruch haben, wenn die Desertion für sie die einzige Möglichkeit ist, eine Beteiligung an Kriegsverbrechen zu umgehen, entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ob dies bei Shepherd der Fall war, beantwortete der EuGH aber nicht, sondern verwies den Fall zurück an das Verwaltungsgericht München. (AZ: C-472/13)

Damit wird das Verwaltungsgericht München erstmals zu prüfen haben, ob die USA in Irak für Kriegsverbrechen verantwortlich sind. Die Luxemburger Richter machten aber Einschränkungen, die den Asylanspruch von Shepherd zu Fall bringen könnten.

Der EuGH schloss in seiner Entscheidung Kriegsverbrechen dann nahezu aus, wenn der Einsatz auf ein Mandat des UN-Sicherheitsrates oder eines »auf der Grundlage eines Konsenses der internationalen Gemeinschaft« zurückgeht. Der UN-Sicherheitsrat hatte für den Irakkrieg zwar kein Mandat erteilt, im Oktober 2003 hatte er die US-amerikanischen, britischen und polnischen Truppen aber zum Verbleib ermächtigt. epd/nd

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