Vier-Sterne-Kreuzfahrt - das ist irreführend

Reiserecht

Ein Kreuzfahrtanbieter darf nicht damit werben, dass seine Kreuzfahrten »vier Sterne« haben - weil es für Schiffsreisen gar kein anerkanntes »Sternesystem« gibt.

Dies stellte das Landgericht Hanau mit Urteil vom 1. September 2014 (Az. 7 O 397/14) fest und bestätigte damit, dass eine solche Werbung Irreführung ist.

Hintergrundinformation: In der Reisebranche wird gerne mit vollmundigen Versprechungen geworben. Es gibt eine Reihe von Gerichtsurteilen dazu, was zulässig ist und was nicht. Einerseits können Reisende oft Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen, wenn dieser Versprechungen aus dem Katalog nicht erfüllt. Andererseits können aber auch Konkurrenten oder Wettbewerbsvereine eine wet...


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