Vorkaufsrecht missachtet - Schadenersatz für Mieter
BGH urteilte zu Wohnungsverkäufen
Sind Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen worden, können sie Schadenersatz verlangen.
Das hat der Bundesgerichtshof am 21. Januar 2015 (Az. VIII ZR 51/14) entschieden. Er gab im Grundsatz einer Hamburger Mieterin Recht. Sie erklärte, beim Verkauf ihrer Wohnung 2011 nicht die Gelegenheit bekommen zu haben, diese selbst zu erwerben, und klagte deshalb auf Schadenersatz in Höhe von 79 428 Euro.
Mieter haben beim Verkauf ihrer Wohnung ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Unklar war aber ihr Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Vermieter dieses Recht nicht berücksichtigt. Das Vorkaufsrecht gilt nicht beim Verkauf an Familienangehörige des Vermieters.
Den konkreten Fal...
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