Überprüfung lohnt immer

Betriebskostenabrechnung

Laut Gesetz muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres vorlegen. Für den Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 ist die Frist Silvester 2014 abgelaufen. Hat der Vermieter diese Frist verpasst, kann er in der Regel keine Nachforderungen für 2013 mehr stellen. Ausnahme: Der Vermieter kann belegen, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

Nach Einschätzung des Mietervereins Dresden und Umgebung sind vor allem Abrechnungen in »letzter Minute« oft fehlerhaft. Hier lohnt eine Überprüfung fast immer. Die häufigsten Fehler:

Verwaltungs- und Reparaturkosten: Kosten für die Hausverwaltung, für Bankgebühren, Porto, Zinsen, Telefon usw. sind genauso wenig Betriebskosten wie Kosten für Reparaturen im Haus oder in der Wohnung. Diese Kosten muss der Vermieter immer selbst zahlen.

Wartungskosten, etwa für einen Aufzug oder die Heizung, sind Betriebskosten. Häufig verbergen sich hi...


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