Provision für Leiharbeiter überzogen

  • Lesedauer: 2 Min.
Zeitarbeitsfirmen dürfen keine zu hohen Vermittlungsprovisionen für Leiharbeiter verlangen, die schließlich vom Entleihbetrieb angestellt werden.

Beträgt die Provision das 2,3-fache des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers, ist dies weder angemessen noch entspricht es dem Marktwert der Arbeitskraft des Arbeitnehmers.

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am 9. Januar 2015 (Az. 1 U 42/14) bekannt gegebenen Urteil.

Leiharbeitsfirma verlangte das 200-fache

In dem verhandelten Fall hatte die klagende Leiharbeitsfirma zwei Arbeitnehmer an eine Pflegeeinrichtung verliehen. Die Einrichtung stellte sie schließlich fest ein.

Daraufhin verlangte die Leiharbeitsfirma entsprechend ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Vermittlungsprovision in Höhe des 200-Fachen von dem Entleihbetrieb zu zahlenden Stundensatz.

Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilte, dass die verwendete AGB-Klausel nicht die gesetzlichen Kriterien für eine »angemessene Vergütung« erfüllt. Der Marktwert der Arbeitskraft eines Arbeitnehmers spiegele sich zudem nicht in der Höhe des Entleihungsentgelts, sondern in der Höhe des neuen Bruttoeinkommens wider, so die OLG-Richter.

Sie verwiesen zudem auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs, der in einem früheren Verfahren entschieden hatte, dass eine Provision in der Höhe des doppelten monatlichen Bruttoeinkommens angemessen sei.

Im hier verhandelten Fall liege die Provisionshöhe jedoch bei dem 2,3 bzw. 2,4-fachen des Einkommens. Dies sei nicht mehr angemessen. Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei daher unwirksam, so dass gar keine Provision beansprucht werden könne, urteilte das Oldenburger Oberlandesgericht. epd/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal