Zugelaufene oder gefundene Haustiere nicht behalten
Fundrecht
Wie die »aktion tier - menschen für tiere« informiert, darf man zugelaufene oder aufgegriffene Heimtiere wie Katzen, Hunde und Ziervögel nicht einfach behalten, da es sich um sogenannte Fundtiere handelt. Wer solch ein »verlorenes« Tier an sich nimmt, muss es unverzüglich bei der Polizei oder beim Ordnungsamt abgeben.
Seitens der Städte und Kommunen besteht die Verpflichtung, Fundtiere entgegen zu nehmen, artgerecht unterzubringen und tierärztlich zu versorgen. Die meisten Kommunen in Deutschland können diese Verwahrungspflicht mangels geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten nicht selbst erfüllen und beauftragen daher ein ortsansässiges Tierheim oder eine Tierpension. Diese amtlichen, von der Stadt oder der Gemeinde entsprechend über Fundtierverträge bezahlten Tiersammelstellen sind die »Fundbüros für Tiere«.
Wenn keine Möglichkeit besteht, das aufgegriffene Haustier ordnungsgemäß abzugeben, muss der Fund zumindest bei der Gemeinde oder der Polizei gemeldet werden. Mit Erlaubnis der Behörden kann der Finder das Tier sogar bei sich zu Hause unterbringen und betreuen. Meldet sich der rechtmäßige Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nach der Fundtieranzeige, muss das Tier allerdings an ihn zurückgeben werden. Wer das Tier weder abgibt noch den Fund meldet, macht sich strafbar. nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.