Azubis können doppelt kassieren

Vermögensbildung

Für Azubis ist der Abschluss eines Bausparvertrages zur Vermögensbildung attraktiv.

Die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers können Azubis in ihrem Bausparvertrag anlegen und dafür die Arbeitnehmersparzulage kassieren. Ein Anrecht auf diese Zulage haben Ledige, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 17 900 Euro liegt. Auch wenn die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen nicht tarifvertraglich festgelegt ist, kann der Azubi mit seinem Arbeitgeber bilateral vereinbaren, d...


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